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   VG Neustadt, 24.03.2011 - 4 K 1119/10.NW   

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https://dejure.org/2011,5261
VG Neustadt, 24.03.2011 - 4 K 1119/10.NW (https://dejure.org/2011,5261)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.03.2011 - 4 K 1119/10.NW (https://dejure.org/2011,5261)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. März 2011 - 4 K 1119/10.NW (https://dejure.org/2011,5261)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 Abs 1 DSchPflG RP, § 13 Abs 2 DSchPflG RP, § 65 Abs 1 BauO RP, § 65 Abs 5 BauO RP, § 70 Abs 1 BauO RP
    Denkmalgeschütztes Gebäude; Solarkollektoren auf dem Dach; Erfordernis einer baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Genehmigung; Schlusspunkttheorie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Einbau von Solarkollektoren auf dem Gebäudedach eines Anwesens

  • esovgrp.de

    DSchG § 13,DSchG § 13 Abs 1,DSchG § 13 Abs 2,LBauO § 65,LBauO § 65 Abs 1,LBauO § 65 Abs 5,LBauO § 70,LBauO § 70 Abs 1
    Abwägung, Baurecht, Belang, Dach, Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalschutzrecht, denkmalschutzrechtlicher Belang, Denkmalzone, Eigentum, Eigentümer, Eigentümerinteresse, Energie, Energieersparnis, Erkennbarkeit, Erscheinung, Erscheinungsbild, Ersparnis, Genehmigung, ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Solarkollektoren in Denkmalzone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Speyer: Solarkollektoren auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Solarkollektoren auf denkmalgeschützten Gebäuden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Solarkollektoren auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Solarkollektoren auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Solarkollektoren auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 594
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 A 10587/07

    Baugenehmigungserteilung; Schlusspunkttheorie; Denkmalschutzrechtliche

    Auszug aus VG Neustadt, 24.03.2011 - 4 K 1119/10
    Liegen aber die erforderlichen sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulassungen für ein Vorhaben nicht vor, so ist die Baugenehmigung schon aus diesem formalen Grund zu versagen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 8 A 10587/07.OVG - DVBl. 2007, 1247).

    Bei der hier zu treffenden Genehmigungsentscheidung muss eine Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und den Interessen des Eigentümers an einem privatnützigen Gebrauch seines Eigentums mit dem ihm nach Art. 14 Abs. 1 und 2 GG zukommenden Gewicht vorgenommen werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juli 2007 a. a. O. sowie Urteil vom 26. Mai 2004 - 8 A 12.009/03.OVG - esovgrp -).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

    Auszug aus VG Neustadt, 24.03.2011 - 4 K 1119/10
    In einem solchen Fall dürfte die Toleranzschwelle für optische Beeinträchtigungen des Denkmals eher schon auf einer sehr niedrigen Stufe erreicht werden (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil der 3. Kammer vom 26. Mai 2010 - 3 K 84/10.NW - juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 - juris).
  • VG Braunschweig, 25.04.2006 - 2 A 180/05

    Solaranlage auf dem Dach eines Kulturdenkmals

    Auszug aus VG Neustadt, 24.03.2011 - 4 K 1119/10
    Die Belange des Denkmalschutzes müssen aber dann zurücktreten, wenn eine effiziente Nutzung der Sonnenenergie nur zu einer vergleichsweisen geringen (optischen) Beeinträchtigung eines geschützten Kulturdenkmals führt, wie es hier vorliegend der Fall ist (vgl. hierzu: VG Braunschweig, Urteil vom 25. April 2006 - 2 A 180/05 - OVG Niedersachsen, a. a. O.; VG München, Urteil vom 14. Juli 2005 - M 11 K 04.4504 - jeweils juris).
  • VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10

    Denkmalschutz: Keine Photovoltaikanlage auf Quereinhaus

    Auszug aus VG Neustadt, 24.03.2011 - 4 K 1119/10
    In einem solchen Fall dürfte die Toleranzschwelle für optische Beeinträchtigungen des Denkmals eher schon auf einer sehr niedrigen Stufe erreicht werden (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil der 3. Kammer vom 26. Mai 2010 - 3 K 84/10.NW - juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 - juris).
  • VG München, 14.07.2005 - M 11 K 04.4504
    Auszug aus VG Neustadt, 24.03.2011 - 4 K 1119/10
    Die Belange des Denkmalschutzes müssen aber dann zurücktreten, wenn eine effiziente Nutzung der Sonnenenergie nur zu einer vergleichsweisen geringen (optischen) Beeinträchtigung eines geschützten Kulturdenkmals führt, wie es hier vorliegend der Fall ist (vgl. hierzu: VG Braunschweig, Urteil vom 25. April 2006 - 2 A 180/05 - OVG Niedersachsen, a. a. O.; VG München, Urteil vom 14. Juli 2005 - M 11 K 04.4504 - jeweils juris).
  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 25/13

    Beeinträchtigung des Denkmalwertes durch Errichtung einer Solaranlage -

    Insbesondere im Vergleich zu der Wahrnehmbarkeit der Dachkonstruktion von der Herderstraße aus ergibt sich hier ein deutlicher Widerspruch und eine Verunklarung der Dachgestaltung (vgl. zur Bedeutung dieses Aspektes VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 24.03.2011 - 4 K 1119/10.NW - juris Rn 24 ff.).

    Es gibt keinen Grundsatz, wonach ein genereller Vorrang von Umweltschutzinteressen gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes besteht (so auch OVG Koblenz, Beschl. v. 16.08.2011 - 8 A 10590/11 - juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.05.2006 .- 1 LB 16/05 - juris; VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 24.03.2011 - 4 K 1119/10.NW - juris, m.w.N.; VG Aachen, Urt. v. 01.12.2011 - 5 K 906/10 - juris; VG Göttingen, Urt. v. 18.10.2011 - 2 A 309/10 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2017 - 2 N 68.14

    Staatsschutzziel Umweltschutz versus Staatsschutzziel Denkmalschutz

    Denn die Solaranlage in Form von leicht transparent erscheinenden und die Dachgestaltung durch die Anlage hindurch wahrnehmbar machenden sogenannten Hotpipes-Kollektoren entfaltete keine dominante optische Wirkung (vgl. Urteil vom 24. März 2011 - 4 K 1119/10.NW -, juris Rn. 24, 25).
  • VG Trier, 29.01.2020 - 5 K 3500/19

    Trier: Kein fünftes Vollgeschoss am Pferdemarkt

    Insoweit ist auch maßgeblich, dass, wenn die Gründe für die Denkmalschutzwürdigkeit eines Gebäudes weniger in seiner architektonischkünstlerischen Gestaltung als in seiner historisch-wissenschaftlichen Bedeutung liegen, seine Empfindlichkeit gegenüber optischen Einwirkungen grundsätzlich geringer ausgeprägt ist, als wenn gerade sein Erscheinungsbild für die Erhaltungsbedürftigkeit maßgeblich ist (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 24. März 2011, - 4 K 1119/10 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 01.10.2015 - 16 K 2455/13
    Erschwerend kommt weiter hinzu, dass die Solarmodule im vorliegenden Fall einen sehr großen Teil der Dachfläche in Anspruch nehmen (vgl. zur Erheblichkeit dieses Gesichtspunkts VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 24.3.2011 4 K 1119/10, juris. Vgl. im Übrigen auch Gestaltungsfibel für die Siedlung Brauck A in Gladbeck: "Die Anbringung muss so erfolgen, dass das Siedlungsbild nicht gestört wird. Eine großflächige Bedeckung des Daches ist nicht zulässig.").
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